
Patientenverfügung
Selbstbestimmt auch im Ernstfall -
mit einer Patientenverfügung
Die Vollmacht sichert die Handlungsfähigkeit Ihrer Vertrauensperson - die Patientenverfügung gibt ihr die Richtung vor.
Wer eine Vollmacht erreichtet, sollte sie idealerweise mit einer Patientenverfügung verbinden. Denn die Vollmacht allein regelt, wer entscheiden darf - nicht wie entschieden werden soll.
Was genau ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen - für den Fall, dass Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Sie ist damit Ihre persönliche Stimme, wenn Sie selbst keine mehr haben.
Verhältnis zur Vollmacht
Ihre Vertrauensperson ist verpflichtet, Ihren in der Patientenverfügung niedergelegten Willen umzusetzen - und zwar verbindlich. Beide Dokumente ergänzen sich und entfalten zusammen ihre volle Wirkung.
Auch Ärzte, Pflegepersonal und weitere beteiligte Personen sind an den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gebunden, sofern die Verfügung für die konkrete Situation zutrifft und so formuliert ist, dass sich die konkrete Behandlungssituation und die auf diese Situation bezogenen Behandlungswünsche bzw. die Ablehnung von konkreten Maßnahmen hieraus zweifelsfrei ergeben.
Im Einzelfall kann sich die erforderliche Konkretisierung aber auch bei einer weniger detaillierten Benennung
bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder
Behandlungssituationen ergeben (vgl. Beschluss des BGH vom 8. Februar 2017).
Was kann ich regeln?
Zumeist werden vor allem folgende Themen in einer Patientenverfügung geregelt:
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Geltungsbereich der Verfügung
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Zustimmung zu oder Ablehnung lebenserhaltenden Maßnahmen
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Wiederbelebungsmaßnahmen
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Künstliche Ernährung und Beatmung
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Schmerzbehandlung und Palliativversorgung
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Krankenhauseinweisung und Operationen
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Organspende.