
Sorgerechtsverfügung / Sorgerechtsvollmacht
Wenn Eltern ausfallen -
Vorsorge für Eure Kinder
Wer kümmert sich um Eure Kinder, wenn Ihr es nicht mehr könnt?
Diese Frage verdrängen viele - dabei ist sie eine der wichtigsten überhaupt. Gerade für Eltern minderjähriger Kinder gehört die Absicherung des Sorgerechts zur verantwortungsvollen Vorsorge.
Was viele nicht wissen:
Ohne Sorgerechtsverfügung kommt das Kind im Ernstfall zunächst in staatliche Obhut. Das Gerücht hält sich zwar hartnäckig, aber weder geht das Sorgerecht automatisch auf nahe Verwandte wie Großeltern oder Onkel und Tanten über noch auf die Taufpaten. Letzteres ist ein rein kirchliches Amt ohne zivilrechtliche Wirkung!
Was regelt die Sorgerechtsverfügung?
In einer Sorgerechtsverfügung bestimmst Du, wem das Sorgerecht für Deine/Eure Kinder übertragen werden soll, falls Ihr als Eltern dauerhaft ausfallt - etwa durch schwere Krankheit oder Tod.
Das Familiengericht ist, sofern nicht zwingende Gründe die dem Kindeswohl entgegenstehen, an Eure Verfügung gebunden.
Liegt eine Verfügung nicht vor, entscheidet das Familiengericht alleine ohne Kenntnis Eurer Vorstellungen und Wünsche.
Die Sorgerechtsvollmacht ergänzt die Verfügung für den Fall, dass Ihr vorübergehend handlungsunfähig seid - durch Unfall, einen Krankenhausaufenthalt oder wenn Ihr ohne Kind im Urlaub wart und durch höhere Gewalt längere Zeit am Rückflug gehindert seid - wie es jüngst der Fall aufgrund des Iran-Krieges war.
Die Vollmacht ermächtigt Eure Vertrauensperson, konkrete elterliche Aufgaben sofort und ohne gerichtliche Entscheidung wahrzunehmen.
Das können neben der alltäglichen Fürsorge und Aufenthaltsbestimmung auch Arztbesuche und medizinische Entscheidungen oder auch Schulangelegenheiten und Behördengänge sein.
Achtung Formvorschriften!
Bei der Sorgerechtsverfügung handelt es sich um eine so genannte "Verfügung von Todes wegen". Sie wird vor allem für den Fall Eures Todes getroffen. Somit gelten für sie die Regelungen, die auch für die Erstellung eines Testaments gelten:
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sie muss handschriftlich verfasst sein
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Unterschrift und auch Ort und Datum dürfen nicht fehlen.
Fazit:
Die Sorgerechtsverfügung sichert also die langfristige Regelung der Personen- und Vermögenssorge Eures Kindes. Die Sorgerechtsvollmacht greift sofort im Notfall. Erst beide zusammen stellen sicher, dass Euer Kind in jeder Situation versorgt und vertreten ist - so wie Ihr es Euch vorstellt!